TertiaVia.info · Dokumentationsportal · Bremerhaven

Zwei Konflikte.
Eine Entscheidung.
Keine Verlängerung.

Diese Dokumentation erfasst zwei voneinander unabhängige, aber strukturell verbundene Konfliktstränge innerhalb einer sozialpsychiatrischen Einrichtung der Diakonie in Bremerhaven – und zeigt, wie beide im sachgrundlosen Auslaufen eines befristeten Vertrags enden.

„Das Schweigen der Leitung ist keine neutrale Haltung. Wer auf eine Gegenbeschwerde über rassistische Beleidigungen nicht reagiert und einen hochvulnerablen Klienten im Rotlichtmilieu absetzt – und danach den Vertrag nicht verlängert – trägt die Beweislast."
Aktueller Status
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
Az. 10 Ca 10051/26
Kammertermin: September 2026
Einrichtung
Diakonie Arche Bremerhaven gGmbH
Sozialpsychiatrische Hilfen
Rechtliche Grundlagen
AGG §§ 1, 3, 22 · SGB IX (BEM)
§ 267 StGB · Art. 3 GG · DSG-EKD
Parallel laufend
Heimaufsichtsbeschwerde (Lessingstraße)
DSGVO-Auskunftsklage (Art. 15 DS-GVO)
⬤   Sechs Tage nach Vertragsende — und ohne jeden Anlass      ⬤   Sechs Tage nach Vertragsende — und ohne jeden Anlass      ⬤   Sechs Tage nach Vertragsende — und ohne jeden Anlass
01 / 05  ·  Würde
Entwertung und Entzug der Würde
„Eine Verabschiedung während der Dienstzeit ist aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich."
02 / 05  ·  Kriminalisierung
Kriminalisierung
„Ich fordere Dich deshalb auf, die betrieblichen Schlüssel bis zum 13.11.2025 zurückzugeben. Sollten bis zu diesem Datum die Schlüssel nicht herausgegeben worden sein, wäre es notwendig die Schließanlage auszuwechseln. Die Kosten wären von Dir verursacht und von Dir zu tragen."
03 / 05  ·  Kontaktverbot
Danke für dein Engagement
„Ich bitte Dich zudem in aller Deutlichkeit, weitere Kontaktaufnahmen jeglicher Art zu und zu jeglichen Tageszeiten zu unterlassen. Es wäre bedauerlich, wenn deshalb rechtliche Schritte eingeleitet werden müssten."
04 / 05  ·  Pathologisierung
Ohne jeden Grund. Nur eine Frage.
„Von meiner Seite besteht kein weiterer Klärungsbedarf. Ich kann an deiner aktuellen Situation nichts verändern. Ich wünsche Dir, dass es aber mit Unterstützung gelingt, dass es Dir bald besser geht."
05 / 05  ·  Warum
6 Tage
„Aus dem Nichts bist du ein Krimineller, eine gefährliche Person geworden. Das Ausnahmetalent, welches bei absoluter Abwesenheit und stets freundlichem Umgangston zum Teufel erklärt wird."
Ich bitte um eine Erklärung.
„Ich habe nur nachgefragt, ob gegen die rassistischen Äußerungen der Kollegin mal mit ihr gesprochen wurde."
„Ich habe nur nachgefragt, ob wegen sexualisierender Beleidigungen mal mit der Kollegin gesprochen wurde."
„Ich habe nur nachgefragt, ob bei wiederholten Drohungen und Beleidigungen mal mit der Kollegin gesprochen wurde."
„Ich habe nur nachgefragt beim Chef, ob er es für eine gute Idee hielt, einen hochvulnerablen Klienten in der Bordellstraße in BHV ab-/auszusetzen."
„Ich habe alle meine Pflichten erfüllt — was habt ihr getan?"
„Fünf Monate für ein unbrauchbares Zeugnis. Besonders perfide: die vielen erfolgreich abgeschlossenen Seminare — als freie Erfindung. Damit kann man sich nicht bewerben."
„Habe ich mich beschwert? Nein. Ich habe zivilisiert um Korrektur gebeten."
„Ihr bietet mir 10.000 € an — nur um 6 Tage später zu sagen: ›Wir zahlen dir doch kein Geld.‹ Ich spende sogar noch 500,00 € davon an die Diakonie."
„Dumm gelaufen."
01 / 05
Abschließende Einordnung

Die Initiative einer Kollegin führte zu diesem Ergebnis.
Es stellt sich die Frage: „Wer hatte hier eigentlich Was mit Wem?"

Zwei Konfliktstränge

Worum es geht

Der sachgrundlos befristete Vertrag lief aus – doch hinter dieser formalen Tatsache stehen zwei inhaltliche Konflikte, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsende stehen. Beide betreffen das Verhalten der Leitung. Beide blieben unbearbeitet.

A
Rassistische & sexualisierende Beleidigungen durch eine Kollegin
Eine Kollegin beleidigte die Betroffene mit rassistischen und sexualisierenden Äußerungen. Die Betroffene stellte eine Gegenbeschwerde. Die Leitung reagierte nicht – weder disziplinarisch noch in Form eines klärenden Gesprächs. Diese Passivität ist keine Untätigkeit aus Versehen, sondern eine Entscheidung mit rechtlicher Tragweite nach AGG § 12.
AGG § 1, 3, 12 Art. 3 GG Diskriminierung Passivität der Leitung
B
Protest gegen Fehlverhalten beim hochvulnerablen Klienten (Lessingstraße)
Ein Vorgesetzter setzte einen Klienten mit Autismus-Spektrum-Störung in einem als Straßenstrich bekannten Bereich ab und fuhr davon. Die Betroffene protestierte gegen dieses Vorgehen. Statt diesen Protest ernst zu nehmen, führte er zur Konfrontation – und letztlich dazu, dass der Vertrag nicht verlängert wurde.
Fürsorge­pflichtverletzung SGB IX UN-BRK Art. 12 Heimaufsichtsbeschwerde
Zeitverlauf

22 Monate – von den ersten Vorfällen bis zum Kammertermin

Die Ereignisse beider Konfliktstränge überschneiden sich zeitlich. Der Vertrag läuft als formaler Endpunkt durch beide Stränge hindurch.

Strang A · Kollegin & Leitung
Frühjahr 2024
Erste rassistische Äußerungen durch Kollegin
Verbale Beleidigungen mit rassistischem und sexualisierendem Charakter im Arbeitsumfeld. Kein Eingreifen durch anwesende Vorgesetzte.
Diskriminierung
Sommer 2024
Gegenbeschwerde durch Betroffene
Formelle Beschwerde bei der Leitung über das Verhalten der Kollegin. Schriftlich dokumentiert.
Beschwerde eingereicht
Sommer – Herbst 2024
Leitung schweigt – keine Reaktion
Weder Disziplinarmaßnahmen noch Gespräch noch schriftliche Rückmeldung. Die Beschwerde bleibt ohne Konsequenz. Verstoß gegen AGG § 12 (Schutzpflicht des Arbeitgebers).
Schutzpflicht verletzt
18. September 2025
Aussage Natalia Reinke
Verbale Bestätigung durch N. Reinke über Kenntnis der Vorfälle – beweisrelevant nach AGG § 22.
Beweismittel
Strang B · Klient & Lessingstraße
2024
Klient mit ASS äußert Wunsch nach sexueller Begegnung
Betroffene nimmt den Wunsch fachgerecht ernst: über 3 Stunden Recherche zu Sexualassistenz, Kontaktaufnahme, Kennenlerngespräch – dokumentiert.
Fachgerecht begleitet
2024 – kritischer Vorfall
Vorgesetzter fährt zur Lessingstraße – und setzt Klienten ab
Vorgesetzter übernimmt den Vorgang eigenmächtig, ohne Absprache. Kontaktperson nicht anwesend. Er setzt den hochvulnerablen Klienten mit ASS in einem als Straßenstrich bekannten Bereich ab und fährt davon.
Fürsorgepflichtverletzung
Folgezeit 2024
Protest der Betroffenen gegen das Vorgehen
Die Betroffene erhebt Einwand gegen das Vorgehen des Vorgesetzten. Statt sachlicher Auseinandersetzung: Konfrontation und keine Aufarbeitung.
Protest ignoriert
Laufend
Heimaufsichtsbeschwerde
Beschwerde über den Vorfall bei der zuständigen Heimaufsicht. Prüfungsverfahren läuft.
Behörde eingeschaltet
Konvergenzpunkt

Sachgrundloser Befristung – denkbare Gründe

Beide Konfliktstränge münden im selben Ergebnis: der Vertrag wurde nicht verlängert. Formal ist eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ohne Begründung beendbar. Inhaltlich stellt sich jedoch die Frage, ob die Nichtverlängerung im Zusammenhang mit dem Schutz vor Diskriminierungsfolgen oder der Reaktion auf den Klienten-Vorfall steht.

Warum lief der Vertrag aus? – Denkbare Zusammenhänge

Das Gesetz verlangt keinen Sachgrund. Aber AGG § 22 kehrt die Beweislast um, sobald Indizien für Diskriminierung vorliegen. Folgende Zusammenhänge sind rechtlich relevant:

Strang A Die unbearbeitete Gegenbeschwerde schafft ein Diskriminierungsindiz: Wer nicht schützt, bevorzugt. Die Nichtverlängerung kurz nach der Beschwerde verstärkt dieses Indiz.
Strang B Der Protest gegen den Vorgesetzten (Lessingstraße) kann als Grund für eine faktische Benachteiligung gewertet werden – auch wenn dieser Grund offiziell nicht genannt wird.
BEM-Pflicht Kein Betriebliches Eingliederungsmanagement wurde angeboten – trotz bestehender Pflicht nach SGB IX § 167. Auch dies ist ein Indiz für strukturelle Pflichtverletzung.
Vergleich Ein Vergleich über 10.000 € wurde am 17.03.2026 geschlossen – und am 23.03.2026 durch die Gegenseite widerrufen. Auch das ist ein Indiz für Handlungsunsicherheit auf Arbeitgeberseite.
Neuer Themenkomplex · Teil 1

Die fehlende Datenauskunft

Trotz mehrfacher Aufforderung wurde die nach Art. 15 DS-GVO bzw. § 19 DSG-EKD geschuldete Datenauskunft nicht oder nicht vollständig erteilt. Diese Seite dokumentiert die Anfragen, Fristen und das Schweigen der Gegenseite – ein eigenständiges Indiz im Gesamtbild des Verfahrens.

Zur ausführlichen Seite

Die vollständige Dokumentation mit Fristen, Anfragen und rechtlicher Einordnung findest du auf der eigenen Unterseite.

→ Die fehlende Datenauskunft öffnen

Neuer Themenkomplex · Teil 2

Der zynische Vergleich

Am 17.03.2026 wurde ein Vergleich über 10.000 € geschlossen – und bereits am 23.03.2026 von der Gegenseite widerrufen. Diese Seite analysiert die Beweggründe, die Taktik hinter dem Widerruf und was dieser Vorgang über die Verhandlungsführung der Gegenseite aussagt.

Zur ausführlichen Seite

Die vollständige Analyse von Vergleichsangebot, Widerruf und Verhandlungstaktik findest du auf der eigenen Unterseite.

→ Der zynische Vergleich öffnen

Dokumentationsportal

Alle Seiten im Überblick

Die Dokumentation ist in zwei thematische Bereiche gegliedert – dem Arbeitsrechtsfall und dem Klienten-Vorfall (Lessingstraße). Alle Seiten sind eigenständig, aber inhaltlich verknüpft.

Bereich I · Arbeitsrechtsfall & AGG-Klage
Kern­dokument
22 Monate
Zeitstrahl
Chronologie · Vollständig
22 Monate dokumentiert – der vollständige Zeitstrahl
Von den ersten Vorfällen mit der Kollegin über das Mitarbeitergespräch ohne Vorabinformation, ausgebliebene BEM-Angebote, den Vergleich und dessen Widerruf bis zum Kammertermin im September 2026.
→ Chronologie öffnen
Zeitstrahl · Alternativfassung
Vollständiger Zeitstrahl (v2)
Zweite Aufbereitung des Verlaufs mit erweiterter Detailtiefe.
→ Öffnen
Quellen · Originale
Dokumente & Beweise
Gerichtsakten, Schriftverkehr und Korrespondenz – vollständig, pseudonymisiert, chronologisch geordnet.
→ Dokumente öffnen
Schriftverkehr
E-Mail- & SMS-Verkehr
Vollständiger schriftlicher Austausch zwischen Betroffener, Leitung und MAV – chronologisch belegt.
→ Korrespondenz öffnen
Strang A · Analyse
Rassismus als Kontext
Analyse der rassistischen und sexualisierenden Äußerungen der Kollegin und der Passivität der Leitung auf die Gegenbeschwerde – eingebettet in den institutionellen Kontext.
→ Analyse öffnen
Strang A · Chronologisch
Verhaltensmuster & Begegnungen
Chronologische Dokumentation der Begegnungen mit der Kollegin und der beobachteten Verhaltensmuster – soweit möglich quellengestützt.
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Berufsethos
Fachlichkeit ist eine Sache der Übung
Über professionelle Standards in der Sozialarbeit und wie institutionelle Strukturen fachliches Handeln untergraben können.
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Zeugnisgewalt
Ein Zeugnis, das nach Vertragsende zuschlägt
Analyse des Arbeitszeugnisses und seiner stillen Codes – wie ein Zeugnis nach Vertragsende noch Schaden anrichten kann.
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Neu
Die fehlende Datenauskunft
Dokumentation der unbeantworteten Anfragen nach Art. 15 DS-GVO / § 19 DSG-EKD und der daraus entstehenden Beweislage.
→ Öffnen
Neu
Der zynische Vergleich
Vom Vergleichsangebot am 17.03.2026 zum Widerruf am 23.03.2026 – Taktik und Bedeutung dieses Vorgangs.
→ Öffnen
Offene Fragen
Kritische Fragen
Unbeantwortete Fragen an Leitung, MAV, Fachaufsicht und das System – ohne Polemik, mit Präzision.
→ Fragen öffnen
Bereich II · Klienten-Vorfall Lessingstraße
Bereich III · Einordnung & Hintergrund
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